Ihr erfahrener Anwalt für Straf- und Verkehrsstrafrecht

Mit über 20 Jahren Erfahrung verteidigen ich bundesweit Mandanten bei Verkehrsstraftaten und setzen mich engagiert für Ihre Rechte ein.

Erfahrung und Kompetenz im Verkehrs- und Strafrecht

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Straf- und Verkehrsstrafrecht mit über 20 Jahren Erfahrung biete ich bundesweite Verteidigung in Verkehrsstraftaten. Mein Engagement gilt der kompetenten und individuellen Beratung meiner Mandanten. Nicht nur für Sportwagenfahrer.

Strafrecht-Auto.de – Wenn aus Fahren plötzlich Strafrecht wird

Der Moment, in dem alles kippt

Im Auto läuft Musik, der Kopf ist voll, der Tag war lang. Einmal zu schnell, einmal zu nah, ein Bier zu viel – und plötzlich steht man nicht mehr auf der Straße, sondern im Strafverfahren. Ein kurzer Moment, ein falscher Reflex, und schon lautet der Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Was im Alltag passiert, nennt das Strafgesetzbuch eine Straftat. Und wer das zum ersten Mal liest, glaubt kaum, wie schnell man da hineingerät.

Kein anderes Rechtsgebiet ist so menschlich – und so gnadenlos

Das Verkehrsstrafrecht ist ehrlich: Es betrifft keine Berufskriminellen, sondern Menschen, die arbeiten, Familie haben, Auto fahren. Der Unterschied zwischen Alltag und Anklage? Oft eine Sekunde. Ein Tritt aufs Gas, ein kurzer Blick aufs Handy, eine Kurve zu früh. Doch das Gesetz urteilt nicht über Alltag, sondern über Tatbestände und plötzlich steht da:

„Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.“

Was Sie auf dieser Seite erwartet

Strafrecht-Auto.de ist keine Sammlung juristischer Fachbegriffe. Hier geht es darum, was passiert, wenn der Straßenverkehr zur Strafakte wird. Ich erkläre, wann Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr strafbar sind (§§ 316, 315c StGB), wann ein Fahrfehler zur Gefährdung des Straßenverkehrs wird, wie man sich bei einer Fahrerflucht richtig verhält, was bei Unfällen mit Personenschaden droht, und wann die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend ist – oder verhindert werden kann. Jeder Artikel ist so geschrieben, dass man ihn auch ohne Jurastudium versteht. Denn wer mitten in einem Strafverfahren steckt, braucht keine Paragraphen – sondern Antworten und einen Verteidiger an seiner Seite.

Strafverteidigung im Straßenverkehr – mit Erfahrung und Haltung

Ich bin Timo Scharrmann, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Seit über 20 Jahren verteidige ich bundesweit Mandanten, denen vorgeworfen wird, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben – vom fahrlässigen Unfall bis zur Trunkenheitsfahrt mit Gefährdung. Ich kenne beide Seiten: die menschliche und die juristische und ich weiß, dass sich beides selten deckt. Meine Verteidigung ist aktiv, analytisch und ehrlich. Ich bin für den Mandanten streitbar. Ich kämpfe für Ergebnisse – nicht für Schlagzeilen und ich erkläre, was wirklich auf Sie zukommt: Nicht um Angst zu machen, sondern um Klarheit zu schaffen

Wenn Sie schon Post haben

Wenn Sie bereits eine Vorladung, Beschuldigtenbelehrung oder Anklage erhalten haben: Sagen Sie nichts, bevor Sie wissen, was in der Akte steht. Ich fordere die Ermittlungsakte an, bewerte die Beweise – und erkläre Ihnen, wie man aus einem Albtraum wieder ein Verfahren mit Strategie macht. Ob § 315c, § 316 oder Fahrerflucht – kein Fall ist verloren, solange man rechtzeitig die Weichen stellt.

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Kompetente und persönliche Verteidigung im Straf- und Verkehrsrecht

Überblick über unsere bundesweiten Leistungen im Verkehrsstrafrecht

Ra Scharrmann im Büro in Essen

Erfahrungsschwerpunkt

Über 20 Jahre erfolgreiche Verteidigung in komplexen Verkehrsstraftaten

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Fachliche Spezialisierung

Umfassende Rechtsberatung bei allen verkehrsstrafrechtlichen Fragestellungen

Bundesweite Vertretung

Rechtsanwalt mit bundesweiter Mandatsbetreuung im Verkehrsstrafrecht und Strafrecht

Vertrauensvolle Beratung

Individuelle Strategien für jeden Fall und persönlicher Kontakt

Mit über 20 Jahren Erfahrung verteidige ich Sie kompetent bei Verkehrsstraftaten – bundesweit und engagiert.

Rechtsanwalt Timo Scharrmann

Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht

Tacho mit 251 km/h

Kompetente Verteidigung in Straf- und Verkehrsrecht

Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der bundesweiten Verteidigung bei Verkehrsstraftaten.

Erfahrener Anwalt für Straf- und Verkehrsrecht bundesweit

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